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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot

1.1 Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2 Änderungen und Ergänzung unseres Angebotes oder sonstiger getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Angebote unserer Vertreter bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Mit Annahme des Angebotes gelten unsere allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

2. Preise

2.1 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung ab unserem Werk, sofern keine Sondervereinbarungen getroffen wurden.
2.2 Rechnungen sind sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig.
2.3 Maßgebend für die Berechnung ist die von uns festgestellte Mengeneinheit.

3. Lieferung

3.1. Muster können nur als ungefähre Ausfallmuster gelten.
3.2. Liefertermine werden nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit angegeben.
3.3. Im Falle etwaigen Lieferverzuges sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Der Käufer kann nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Geschäft zurücktreten, soweit die Ware nicht bereits in Arbeit ist.
3.4. Kommt der Käufer mit der Abnahme einer ganzen oder teilweisen Lieferung in Verzug, so haben wir unter anderem das Recht, ohne Einräumung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Höhere Gewalt, Streik, behördliche Eingriffe oder sonstige Vorgänge oder Störungen irgendwelcher Art, sei es in unserem eigenen Betrieb oder demjenigen unserer Lieferanten, die nicht unserem direkten Einfluss unterliegen, berechtigen uns vom Abschluss ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferfristen zu verschieben, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns erhoben werden können.

4. Garantie

4.1. Bei Lohnarbeiten nach eingesandter Vorschrift übernehmen wir keine Garantie für das Fertigfabrikat in therapeutischer oder pharmakologischer Hinsicht.
4.2. Bei allen Lohnarbeiten müssen uns die Herstellungsvorschriften vom Käufer in unmissverständlicher Form schriftlich bekanntgegeben werden. Etwaige Sonderwünsche wegen Löslichkeit, Zerfallbarkeit, Tropenfestigkeit usw. müssen uns bei jedem einzelnen Auftrag schriftlich mitgeteilt werden. Im anderen Falle arbeiten wir nach den uns geeignet erscheinenden Verfahren, die vom Käufer als genehmigt gelten.
4.3. Enthält die Masse freies oder gebundenes Jod, Bromsalze, Extrakte, Organpräparate oder Säuren oder ist dieselbe hygroskopisch, giftig oder explosibel, so ist uns dies in jedem Falle schriftlich bekanntzugeben.

5. Zahlung

5.1. Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen berechnet, die 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
5.2. Wir behalten uns vor, Zahlungen auch bei anderslautenden Verwendungszwecken zur Begleichung eines von uns gewählten Schuldpostens zuzüglich etwa darauf entfallender Verzugszinsen zu verwenden.
5.3. Sofern wir Wechsel oder Schecks entgegennehmen, erfolgt dieses erfüllungshalber. Darauf entfallende Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
5.4. Bei Zahlungsverzug sind wir unter Vorbehalt unserer sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte befugt, weitere Lieferungen sofort einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer gegen uns Anspruch auf Schadensersatz hat.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Alle von uns, gleichgültig aufgrund welcher Abschlüsse, gelieferte Waren bleiben so lange unser Eigentum, wie uns aus dem vorliegenden Auftrag oder aus sonstigen Warenlieferungen noch Ansprüche gegen den Käufer zustehen.
6.2. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren oder die an deren Stelle getretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.

7. Mängelrügen

7.1. Bei berechtigten Reklamationen führen wir eine Nachbearbeitung kostenlos durch. Dabei übernehmen wir die Kosten für eingesetztes Material nur im Rahmen der uns beigestellten Hilfsstoffe. Sind Reklamationen auf ungenaue oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen, so entfällt jegliche Haftung durch uns; der für die Lohnarbeit in Rechnung gestellte Betrag ist zu zahlen.
7.2. Evtl. Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablieferung der Ware, unter Angabe der Rechnungs- und Auftrags-Nummer schriftlich erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablieferung die Ware auch auf verdeckte Mängel zu überprüfen. Bei Weiterverarbeitung und Weiterverkauf durch den Käufer gilt die Ware als nicht beanstandet.
7.3. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgesandt werden. Bei Fehlmengen haben wir die Wahl, entsprechend nachzuliefern oder entsprechende Gutschrift zu erteilen.
7.4. Unsere Haftung für jegliche Schäden aus der Lieferung mangelhafter Waren oder für Falschlieferungen, auch nach Veräußerung dieser Waren an Dritte, ist der Höhe nach den Kaufpreis der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Recklinghausen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das Amtsgericht Recklinghausen.
8.2. Sofern die eine oder andere Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam wird, tritt an deren Stelle das allgemeine Recht der BRD. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.